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GEFMA 160 & BASIC

Der perfekte Einstieg in die ESG-Berichterstattung

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Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Berichtspflicht (aktualisiert)

Betreffende Unternehmen:

  • Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
  • und mindestens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme
  • Unabhängig von der Kapitalmarktorientierung

Zeitplan (Verschiebung):

  • Zweite Welle (große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen): Berichterstattung für GJ 2027, Veröffentlichung 2028
  • Dritte Welle (kapitalmarktorientierte KMU): Berichterstattung für GJ 2028, Veröffentlichung 2029
Über 1.000 Datenpunkte

Die CSRD und die ESRS-Standards fordern insgesamt über 1.000 Datenpunkte – für die meisten Unternehmen sind davon mehrere hundert relevant.

Über 100 Datenpunkte aus dem FM

Über 100 Datenpunkte können über das Facility Management im Rahmen der GEFMA 160 geliefert werden – beispielsweise zu Energieverbräuchen, CO₂-Emissionen oder Arbeitsbedingungen.

Nachhaltigkeit ist Pflicht, die GEFMA 160 hat den Plan und BASIC ist der Partner.

Die CSRD gilt – mit gestaffelten Fristen. Für Unternehmen der zweiten und dritten Welle wurden Termine verschoben. Das Facility Management spielt eine Schlüsselrolle. Die GEFMA 160-Zertifizierung bietet genau dafür den idealen Einstieg.

Wichtig

Das bedeutet: Wer über Nachhaltigkeit korrekt berichten will, muss sein Facility Management im Griff haben.

CSRD Nachhaltigkeitsberichtspflicht-Rechner
Bestimmen Sie, ob Ihr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss.

7 starke Gründe für die GEFMA 160

Die GEFMA 160-Zertifizierung bringt System in Ihre ESG-Daten – BASIC bringt Sie sicher ans Ziel.

Strukturierte ESG-Datenerfassung

GEFMA 160 bietet ein standardisiertes Rahmenwerk zur systematischen Erhebung von ESG-Daten im FM – genau das, was CSRD & ESRS fordern.

FM wird zum ESG-Treiber

Über 100 Datenpunkte können über das Facility Management im Rahmen der GEFMA 160 geliefert werden. GEFMA 160 sorgt dafür, dass sie vollständig, prüfbar und belastbar vorliegen.

Frühzeitige CSRD-Vorbereitung

Unternehmen, die jetzt mit GEFMA 160 starten, schaffen einen klaren Vorsprung – und vermeiden Zeitdruck und Compliance-Risiken.

Transparenz & Vergleichbarkeit

GEFMA 160 schafft eine objektive Bewertungsgrundlage – intern wie extern. Ideal für Investoren, Partner und Stakeholder.

Effizienz trifft Nachhaltigkeit

Mit der Zertifizierung optimieren Sie Prozesse, reduzieren Verbräuche und schaffen Kostenbewusstsein – Nachhaltigkeit, die wirkt.

Höherer Immobilienwert

Nachhaltig bewirtschaftete Gebäude gewinnen an Wert – GEFMA 160 macht diese Qualität sichtbar und nachweisbar.

Basis für Ihre ESG-Zukunft

Ob ISO 50001, EU-Taxonomie oder erweiterte ESG-Strategien – GEFMA 160 ist der ideale Startpunkt für alles, was kommt.

Nachhaltigkeit braucht echte Partner

Wir begleiten Unternehmen durch die GEFMA 160-Zertifizierung - mit Erfahrung, Systemverständnis und echter Nähe zur Praxis.

Offiziell qualifiziert für die Begleitung von GEFMA 160-Audits

Über 700 erfolgreiche FM-Consulting-Projekte

Spezialisiert auf ESG, Betreiberpflichten & Nachhaltigkeit

Persönlich. Ehrlich. Vorausschauend.

Wir denken mit. Planen voraus. Und begleiten Sie zuverlässig in Ihre ESG-Zukunft.

Factsheet: CSRD

Frage Antwort
Wer ist betroffen? Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mindestens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme; unabhängig von der Kapitalmarktorientierung
Wann wird's ernst? Zweite Welle: Erstmalige Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2027 (Veröffentlichung 2028); Dritte Welle: Geschäftsjahr 2028 (Veröffentlichung 2029)
Wie viele ESG-Datenpunkte müssen gesammelt werden? Es gibt über 1.000 Datenpunkte; für die meisten Unternehmen sind mehrere hundert davon relevant
Welchen Anteil hat das FM an diesen Datenpunkten? Über 100 Datenpunkte können über das Facility Management im Rahmen der GEFMA 160 geliefert werden
Wie hilft die GEFMA 160? Durch standardisierte Datenerfassung & ESG-konforme Bewertung im FM
Was macht BASIC? Beratung, Umsetzung, Auditbegleitung – mit System & Leidenschaft
Bearbeitungsstand: 11.08.2025

Die Inhalte dieser Seite beruhen auf unseren persönlichen Erfahrungen und Beobachtungen aus dem Arbeitsalltag. Sie wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Die Bereitstellung der Informationen stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.

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