§ 613a BGB im Facility Management: Was beim Dienstleisterwechsel zu beachten ist
Beim Wechsel von Dienstleistern im Facility Management kann unter bestimmten Bedingungen ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegen - mit weitreichenden Folgen für Auftraggeber und Mitarbeiter. Rechtzeitige Planung ist dabei essentiell.
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