Trinkwasser und Trinkwasseranlagen – Grundlagen und Verantwortung im Gebäude
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es kann nicht ersetzt werden und prägt die Welt wie kaum ein anderer Rohstoff. Während ein Mensch auf dem afrikanischen Kontinent durchschnittlich mit etwa 20 Litern Wasser pro Tag auskommen muss, verbrauchen wir Europäer rund 129 Liter, Amerikaner sogar etwa 295 Liter täglich. Wir gehören damit zu den globalen „Wassermillionären“.
Das Wasserversorgungsunternehmen liefert Trinkwasser in gesetzlich vorgeschriebener und streng kontrollierter Qualität bis zur Übergabestelle eines Gebäudes. Ab dieser Stelle tragen TGA-Planer, Architekten, Installateure und Betreiber gemeinsam Verantwortung für die einwandfreie Trinkwasserqualität innerhalb des Gebäudes.
Betrachten wir den häuslichen Verbrauch, entfällt der größte Anteil – rund 36 Prozent – auf die Körperpflege. Dahinter folgen WC-Spülung, Wäschepflege, Küche, Haushalt und Garten. Trinkwasser ist damit zugleich streng kontrolliertes Lebensmittel und technische Anlage – und deshalb zahlreichen Normen und Vorschriften unterworfen.
Die wichtigsten Vorgaben sind:
- TrinkwV Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe
- DIN 2000 Zentrale Wasserversorgung, Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung
- DIN 1988 / DIN EN 806 / DIN 1717 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen
- VDI/DVGW 6023 Hygiene in der Trinkwassertechnik
Diese Regelwerke beschreiben Anforderungen und geben Empfehlungen für Planung, Installation, Prüfung und Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen – sowohl innerhalb von Gebäuden als auch für bestimmte Anwendungen auf Grundstücken oder im Außenbereich. In vielen Fällen endet der Anwendungsbereich an den freien Ausläufen der Installation, etwa an Küchenarmaturen oder Badewannenventilen.
Für die Praxis bedeutet das, dass die Trinkwasserqualität nicht beeinträchtigt werden darf und der erforderliche Durchfluss sowie der nötige Druck an allen Entnahmestellen vorhanden sein müssen. Druckverluste, Druckschwankungen oder Geräuschentwicklungen in Leitungen sollen vermieden werden.
Für das Facility Management sind daher Grundkenntnisse dieser Vorgaben unerlässlich. Es dürfen ausschließlich Bauteile, Geräte und Materialien verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dies ist über Kennzeichnungen wie DIN/DVGW oder DVGW-Cert ersichtlich. Alle Bauteile müssen dauerhaft identifizierbar sein und für einen Betriebsdruck von 10 bar ausgelegt werden, während geschlossene Trinkwassererwärmer einem zulässigen Druck von 6 bar unterliegen. Ein Sicherheitsventil mit einem Ansprechdruck von 6 bar ist hier verpflichtend.
Kaltwasser wird als Wasser im Bereich von 5 bis 25 Grad definiert, Warmwasser zwischen 25 und 90 Grad. Diese Temperaturbereiche beeinflussen die Wahl geeigneter Rohrmaterialien. Neuere Rechtsprechung konkretisiert zudem, wie schnell Warmwasser am Zapfventil bereitstehen muss: Nach einem Urteil des Amtsgerichts Schöneberg muss der Mieter spätestens nach zehn Sekunden Wasser mit einer Temperatur von 45 Grad erhalten.
Wichtig für das Facility Management ist außerdem die Kennzeichnung der Trinkwasserinstallation. Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme müssen farblich markiert werden: grün für Trinkwasser kalt, rot für Trinkwasser warm, violett für die Zirkulationsleitung und weiß für Nichttrinkwasser wie etwa Zisternenwasser. Die Fließrichtung ist über einen weißen Pfeil zu kennzeichnen.
Auch die Anforderungen an die Dämmung von Leitungen haben sich verschärft, um Wärmeverluste zu vermeiden – diese Vorgaben ergeben sich aus der Energieeinsparverordnung. Facility Management-Dienstleister sollten daher regelmäßig prüfen, ob Isolierungen intakt sind und gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht.
Wir setzen das wichtige Thema „Trinkwasser und FM“ bald mit einem weiteren Blogartikel fort. Dann widmen wir uns den sicherheitsrelevanten Bauteilen einer Trinkwasserinstallation – darunter Rückflussverhinderer, Sicherheitsventile und Druckminderer – und zeigen, welche Verantwortung das Facility Management im Betrieb trägt.