Betreiberverantwortung im Fokus: Neuaflage der GEFMA 190

Achtzehn Jahre ist es inzwischen schon her, dass die GEMFA mit ihrer Richtlinie 190 ein Standardwerk für das Thema „Betreiberverantwortung“ aufgesetzt hat. Ziel war es, einen Leitfaden zu entwickeln, der es Immobilienbetreibern ermöglicht, Organisationsprozesse so zu definieren, dass die Betreiberverantwortung einwandfrei definiert werden kann und ein sogenanntes Organisationsverschulden ausgeschlossen werden kann. Dies sorgt insbesondere dafür, dass der Immobilienbetreiber Haftungsrisiken konsequent minimieren kann.

Somit wird auch eine der wesentlichen Aufgaben des Facility Managements definiert: Für eine Sicherstellung des Gebäudebetriebs so sorgen, so dass Rechtsgüter optimal geschützt und Schutzziele bestmöglich erreicht werden. Die GEFMA 190 ist dabei eine gute Leitlinie, um Organisationsabläufe dementsprechend einzurichten.

Aus Sicht von uns als Facility Managern ist es ganz besonders erfreulich, dass die GEFMA 190 nun in überarbeiteter Form neu veröffentlicht wurde und dabei wichtige Aspekte wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit aufgreift.

Dies zeigt für uns, dass ein modernes Facility Management, das FM konsequent als Managementdisziplin begreift und Organisationsabläufe optimiert, eine Branche ist, die wichtige Zukunftsaufgaben an zentraler Stelle mit anpackt.

Sind Sie bereit Ihr FM zu optimieren?Kontaktieren Sie uns noch heute.