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Vergaberecht: Was hat sich im Jahr 2022 geändert?

Wie in jedem Jahr hat auch das Jahr 2022 einige Änderungen im Vergaberecht mit sich gebracht, die von unseren Consultants bei der Durchführung von Ausschreibungsverfahren selbstverständlich berücksichtigt werden.

Schwellenwerte steigen

Die Schwellenwerte bei Liefer- und Dienstleistungen sind am 1. Januar 2002 bei EU-Ausschreibungen von 214.000 € auf 215.00 € gestiegen. Bei oberen und obersten Bundesbehörden stieg der Schwellenwert von 428.000 € auf 431.000 €.

VOB/A-Privilegierung endet

Die Privilegierungen für Bauleistungen zu Wohnzwecken VOB/A in Verbindung sind seit dem 31.12.2021 nicht mehr gültig. Damit reduziert sich unter anderem die Wertgrenze für die Freihändige Vergabe von 100.000 € auf 10.000 €.

Mindestlohn steigt

Wichtig bei der Kalkulation von Angeboten ist auch die Steigerung des bundesweiten Mindestlohns auf 9,82 € seit dem 1.1.2022. Von Bedeutung dürfte mittelfristig vor allem auch die Ankündigung der Ampel-Regierung sein, den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen zu wollen. Dies dürfte insbesondere in Branchen, in denen traditionell mit geringen Margen kalkuliert wird (etwa Reinigungsdienstleistungen), für eine gewisse Dynamik sorgen.

Warum wir?

Mit Leidenschaft besser sein.

Für uns ist Facility Management mehr als nur ein Service. Es ist die Verantwortung, proaktiv die Zukunft von Gebäuden zuverlässig besser zu machen.

Wir gehen immer einen Schritt weiter, um Herausforderungen zu erkennen, bevor sie sichtbar werden, und entwickeln heute Lösungen, die auch morgen Bestand haben.

Unser Ziel? Durch echtes Facility Management mit Persönlichkeit unsere Kunden langfristig für die Zukunft stark zu machen. Denn nur wer mit Leidenschaft handelt, kann auch in Zukunft wirklich besser sein.

Lernen wir uns kennen und machen gemeinsam mehr möglich.
Kontaktiere noch heute unsere Kundenmanagerin Kim Julia Teichner!

Kim Julia Teichner Kundenmanagerin