Vergaberecht: Was hat sich im Jahr 2022 geändert?

Wie in jedem Jahr hat auch das Jahr 2022 einige Änderungen im Vergaberecht mit sich gebracht, die von unseren Consultants bei der Durchführung von Ausschreibungsverfahren selbstverständlich berücksichtigt werden.

Schwellenwerte steigen

Die Schwellenwerte bei Liefer- und Dienstleistungen sind am 1. Januar 2002 bei EU-Ausschreibungen von 214.000 € auf 215.00 € gestiegen. Bei oberen und obersten Bundesbehörden stieg der Schwellenwert von 428.000 € auf 431.000 €.

VOB/A-Privilegierung endet

Die Privilegierungen für Bauleistungen zu Wohnzwecken VOB/A in Verbindung sind seit dem 31.12.2021 nicht mehr gültig. Damit reduziert sich unter anderem die Wertgrenze für die Freihändige Vergabe von 100.000 € auf 10.000 €.

Mindestlohn steigt

Wichtig bei der Kalkulation von Angeboten ist auch die Steigerung des bundesweiten Mindestlohns auf 9,82 € seit dem 1.1.2022. Von Bedeutung dürfte mittelfristig vor allem auch die Ankündigung der Ampel-Regierung sein, den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen zu wollen. Dies dürfte insbesondere in Branchen, in denen traditionell mit geringen Margen kalkuliert wird (etwa Reinigungsdienstleistungen), für eine gewisse Dynamik sorgen.

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