Bauordnungsrechtliche Festlegungen für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen | neue Fassung der MVV TB
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat kürzlich eine neue Fassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht. Die neue Vorschrift konkretisiert unter anderem bauordnungsrechtliche Festlegungen für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, die bisher unterschiedlich ausgelegt werden konnten.
Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist eine bauordnungsrechtlich relevante Veröffentlichung des DIBt. Sie führt die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und für Bauprodukte in einer Regelung zusammen. Hierfür enthält sie alle Normen und Richtlinien, die für die aufgelisteten Bauprodukte und Bauarten wichtig sind.
Die Fassung 2023/1 der MVV TB beinhaltet im Anhang 14 auch eine überarbeitete Fassung der Technischen Regel Technische Gebäudeausrüstung (TR TGA). Darin sind unter anderem die bauordnungsrechtlichen Festlegungen an Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen definiert. Die neue Fassung der MVV TB 2023/1 kann nun in den Bundesländern in jeweiliges Landesrecht umgesetzt werden. Die entsprechenden Landesbauordnungen definieren Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten. Um deren Inhalte noch weiter zu konkretisieren, gibt es für jedes Bundesland eine eigene MVV TB. Sie tragen teils unterschiedliche Namen und sind zu verschiedenen Zeitpunkten verfasst worden.
Die MVV TB kann kostenfrei im Internet heruntergeladen werden. https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Referat/P5/Technische_Bestimmungen/MVVTB_2023-1.pdf