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Betreiberverantwortung - in vielen Unternehmen immer noch unterschätzt

Das Thema Betreiberverantwortung spielt eine immer größere Rolle in Immobilien.

Denn je komplexer die Technische Gebäudeausrüstung ist (TGA), umso mehr rechtliche und formale Rahmenbedingungen müssen im Blick behalten werden.

Dabei bedeutet die Einhaltung der Betreiberverantwortung die Berücksichtigung ganz unterschiedlicher Aspekte wie Versicherungsrechtliche Pflichten, Baurechtliche Anforderungen, Vorschriften der Berufsgenossenschaft, Arbeitsschutzrichtlinien oder Umweltrichtlinien.

Eine Einhaltung all dieser Pflichten ist kompliziert. Sie setzt nicht nur eine genaue Kenntnis des aktuell gültigen Regelwerks voraus. Sie kann auch nur dann eingehalten werden, wenn eine lückenlose Dokumentation aller technischen Anlagen, sowie eine Berücksichtigung aller Prüfintervalle erfolgt.

Sowohl der Aufwand wie auch die Notwendigkeit einer gründlichen Bestandsaufnahme wird dabei von vielen Unternehmen unterschätzt.

Denn der Nutzen einer strikten Einhaltung der Betreiberverantwortung ist für viele Unternehmen nicht immer offensichtlich. Ohne Zwischenfälle können Lücken in der Betreiberverantwortung so über Jahre hinweg übersehen” werden.

Passiert allerdings ein Unglück ist der Schaden enorm. Der Eigentümer wird nicht nur regresspflichtig gegenüber Versicherungen. Die handelnden Personen können im Schadensfall auch ganz persönlich in die Pflicht genommen werden.

In diesem Fall ist die Rede von natürlichen Personen in persönlicher Haftung. Das bedeutet: Verantwortliche Führungskräfte begehen ein Organisationsverschulden, wenn sie ihren Betreiberpflichten nicht nachkommen.

Passiert beispielsweise ein Unfall bei einem ausführenden Dienstleister, kann durchaus auch der Auftraggeber in der Pflicht sein.

Genauso ist es bei ausführenden Kräften im eigenen Haus. Passieren hier Unfälle oder Fehler, beispielsweise durch mangelhafte Wartung oder fehlende Prüfungen, ist nicht nur der operative Mitarbeiter, sondern vielmehr auch sein Organisationsleiter verantwortlich.

Im Zweifel bedeutet das: Ein Schadensfall kann lange Rechtsstreitigkeiten und im schlimmsten Fall schwerwiegende persönliche Folgen mit sich ziehen.

Um diesem Dilemma vorzubeugen, gibt es nur eine Lösung. Sich der Betreiberverantwortung stellen: Technisch, rechtlich und organisatorisch.

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