Erfolgreiche Reinigungsausschreibung: 4 wirkungsvolle Tipps für bessere Ergebnisse
Ausschreibungen in der Gebäudereinigung stehen zunehmend unter Druck: Personalmangel, steigende Lohnkosten und neue Anforderungen an Qualität und Nachhaltigkeit prägen den Markt. Mit diesen vier aktuellen Empfehlungen gestalten Sie Ihre Ausschreibung wirtschaftlich, rechtskonform und zukunftsfähig:
1. Tarifliche Lohnanpassungen realistisch einpreisen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland im Gebäudereiniger-Handwerk ein neuer Mindestlohn: 14,25 €/h für Lohngruppe 1 (ungelernte Kräfte) und 17,65 €/h für Lohngruppe 6 (Fachkräfte). Diese Tarife sind seit über einem halben Jahr in Kraft. Bereits jetzt ist zudem klar: Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt eine weitere Anhebung auf 15,00 € (LG 1) bzw. 18,40 € (LG 6).
Unser Tipp: Lassen Sie in aktuellen Ausschreibungen den zum Leistungsbeginn gültigen Stundenverrechnungssatz (StVS) bereits verbindlich angeben. Künftige Lohnanpassungen sollten vertraglich auf den Personalkostenanteil bezogen werden und nicht auf den gesamten Stundensatz. So bleibt die Regelung fair, transparent und nachvollziehbar für beide Seiten.
2. Zuschlagskriterien nutzen – nicht nur den Preis bewerten
Reine Preisvergabe birgt Risiken in Qualität, Personalbindung und Vertragsstabilität. Erfolgsentscheidend sind Zuschlagskriterien mit echtem Mehrwert:
- geplantes Einsatzkonzept & Personalstruktur
- übertarifliche Bezahlung als Signal für Fachkräftebindung
- Qualitätssicherungsmaßnahmen mit messbaren Standards
Ein Beschluss der VK Bund 04.04.2022, VK 2-24/22 bestätigt: Auch öffentliche Auftraggeber dürfen z. B. übertarifliche Bezahlung als Zuschlagskriterium nutzen – sofern damit eine bessere Leistungserbringung begründet wird.
3. Flächenleistungswerte praxisnah und objektspezifisch definieren
Flächenleistung (m²/h) ist ein zentraler Steuerungsfaktor, aber oft zu pauschal angesetzt. Empfehlenswert sind:
- Orientierungswerte der RAL-Gütegemeinschaft Gebäudereinigung
- Leistungskennzahlen des Bundesinnungsverbands
- objektspezifische Anpassungen (z. B. Verwaltung ≠ Kita)
Formulieren Sie in der Ausschreibung realistische Obergrenzen abgestimmt auf Raumarten und Nutzung. Das verbessert Qualität und entlastet das Personal.
4. Qualität messbar machen – und ernst nehmen
Zeitdruck und unrealistische Vorgaben treffen vor allem die Reinigungskräfte. Studien der BAuA und DGUV zeigen: die psychische Belastung ist in der Branche hoch, oft ausgelöst durch unklare Leistungsstandards und steigendes Arbeitstempo.
Unser Vorschlag: Führen Sie bei der Ausschreibung gezielt einen Praxisabgleich durch. Prüfen Sie Räume gemeinsam mit Objektverantwortlichen: Zunächst visuell, dann mit Ihrem QMS. Entspricht das Ergebnis nicht den Anforderungen, sollten die Service-Levels angepasst werden – nicht das Personal.
Ausschreibung als Chance – nicht als Pflicht
Eine gute Ausschreibung sichert mehr als nur den Preis, sondern schafft auch Planbarkeit, Qualität und Verlässlichkeit. Wer rechtzeitig Tarife berücksichtigt, Zuschlagskriterien sinnvoll einsetzt, Leistungswerte realistisch kalkuliert und Qualitätsansprüche verbindlich macht, erzielt spürbar bessere Ergebnisse.
Ihr Mehrwert:
-
Rechtssicherheit durch aktuelle Tarife und transparente Vergabegrundlagen
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Bessere Qualität durch klare Kriterien und faire Rahmenbedingungen für das Personal
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Zukunftsfähigkeit durch vorausschauende Planung und saubere Strukturen
Unser Tipp: Machen Sie Ihre Neuausschreibung nicht zur Pflichtübung, sondern zum Steuerungsinstrument einer nachhaltigen Betreiberstrategie. Unsere BASIC-FM-Consultants unterstützen Sie dabei gerne.