Neue temporäre Vergabegrenzen: Mehr Spielraum, mehr Verantwortung – was öffentliche Auftraggeber jetzt wissen sollten
Mit der Veröffentlichung des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses (DVA) im Bundesanzeiger am 2. April 2025 gelten für Bauleistungen nach VOB/A vorübergehend erhöhte Wertgrenzen. Diese Sonderregelung ist ausdrücklich bis zum 31. Dezember 2025 befristet und betrifft die Fußnoten 1 und 2 zu § 3a VOB/A.
Kern der Änderung ist eine kurzfristige Vereinfachung kleinerer Vergaben: Freihändige Vergaben sind nun bis 25.000 Euro netto, Direktaufträge bis 15.000 Euro netto zulässig. Damit sollen öffentliche Auftraggeber für eine Übergangszeit entlastet werden, etwa bei Instandhaltungen, Reparaturen oder kleineren Bauleistungen, bei denen der bisherige Formalaufwand oft unverhältnismäßig hoch war. Die neuen Grenzen ermöglichen schnellere Entscheidungen und schlankere Abläufe, ohne dass dafür komplette Vergabeverfahren durchlaufen werden müssen.
Trotz dieser Erleichterung bleiben alle grundlegenden vergaberechtlichen Pflichten vollständig bestehen. Wettbewerb soll weiterhin gewährleistet werden, Entscheidungen müssen transparent und nachvollziehbar getroffen werden, und die Dokumentation gemäß § 8 VOB/A ist unverändert verpflichtend. Die befristete Anhebung vereinfacht also die Verfahren, nicht aber die Verantwortung.
Für viele Vergabestellen bedeutet dies eine willkommene Entlastung im Alltag, gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit, interne Prozesse anzupassen und Ermessensspielräume sachgerecht zu nutzen. Genau hier unterstützt BASIC: Wir helfen dabei, die temporären Spielräume auszuschöpfen, Dokumentationen klar aufzubauen und Entscheidungen wirtschaftlich und transparent zu gestalten.
Die erhöhten Wertgrenzen sind dabei eine zeitlich begrenzte Gelegenheit, kleine Maßnahmen schneller umzusetzen. Wir sorgen dafür, dass dieser Handlungsspielraum professionell genutzt wird.
Hinweis: BASIC bietet keine Rechtsberatung an. Unsere Unterstützung erfolgt ausschließlich im Rahmen organisatorischer, technischer und prozessbezogener Beratung